…dann kommen Sie morgens um 8.00Uhr mit Wartezeit in die Praxis, schildern der aufnehmenden MFA möglichst genau ihre Symptome und dann werden wir Sie am geglichen Tag abhören, evtl Blut abnehmen, falls nötig Ihre Lunge mit Ultraschall untersuchen und ggf falls erforderlich zum Röntgen der Lunge schicken.

Bis dahin: in diesem kurzen Beitrag der NDR VISITE gibt es die besten Infos bei Husten und Schnupfen!

Was ist ein mRNA Imfptoff?

  • Die Erbinformation ist in uns auf der DNA gespeichert – will eine Zelle einen Eiweißstoff herstellen, wird die DNA mit Hilfe von Enzymen abgelesen und übersetzt. Es entsteht dann ein „Negativ“ – quasi ein „Gipsabdruck“ – der DNA, der für die Zelle als „Bauplan“ für einen Eiweißstoff dient. Hieraus kann die Zelle dann wichtige Eiweißstoffe herstellen: Proteine.
  • Mit einem mRNA Impfstoff wird der Bauplan eines Teils der „Oberflächenstacheln“ („spike Protein“) verimpft. In uns wird dann aus dem Bauplan ein Teil der „Oberflächenstacheln“ des Virus hergestellt – körpereigene Abwehrzellen erkennen dies sofort als „fremd“ und stellen Antikörper gegen diese Oberflächenstacheln her. Damit kann der Körper mit seinen Abwehrzellen dann in der Folge das Virus erkennen, da er ja Antikörper gegen dessen Oberflächenstacheln gebildet hat. Diese Antikörper docken an die echten „Oberflächenstacheln“ des Virus an, was Abwehr Killerzellen auffordert, das Virus zu zerstören. Fertig.
  • Damit ist klar: Es werden keine Viren hergestellt, sondern nur kleine Teile der „Oberflächenstacheln“. Daher keine Virusinfektion durch die Impfung möglich
  • mRNA kann nicht in DNA umgeschrieben werden. Das macht biologisch überhaupt keinen Sinn. Es gibt keine „Einschleusung der mRNA“ in die DNA. Wer das behauptet, lügt. Das ist einfach Blödsinn und falsch.

 

Warum ging die Entwicklung so schnell?

  • Man konnte sich Forschungsdaten zu SARS CoV 1 und MERS Viren von 2002/2003 zu Nutze machen. Basisforschung war schon gemacht. Es war klar welches Antigen das Beste ist (spike), damit war das Ziel bereits von Anfang an klar.
  • Man hat sich eine neue schnelle Technik zu nutze gemacht (mRNA Technik)
  • Phase 2 und 3 Studien wurden überlappend durchgeführt, es wurde nicht erst gewartet bis Phase 2 durch ist, um mit 3 zu beginnen. (Phase 1: Immunogenität: AK ja oder nein. Phase 2: Verträglich? Welche Dosis ist die beste? Phase 3: Viele Studienteilnehmer einschließen um Daten zu Unbedenklichkeit und Wirksamkeit zu beweisen. Phase 4: Wie lange bestehen die AK?)
  • Enge wissenschaftliche Beratung und Begleitung der politischen und gesundheitspolitischen Entscheidungsträger/Behörden
  • Genug Geld da weltweites Problem
  • Rolling Review: Während die Studien laufen, wird bereits bewertet. Es wurde nicht erst gewartet, bis eine Studienphase beendet ist.
  • Sehr schneller Einschluss von Pat möglich, da Unmengen Pat infiziert sind.

 

Was ist gibt es für Schäden oder NW?

  • Wenn NW dann innerhalb von 2 Tagen nach der Impfung: Schulter schmerzt. Müdigkeit, Schüttelfrost. Dies ist eine „normale“ Reaktion auf eine Impfung da es die Aktivierung des Immunsystems anzeigt.

 

Wieviel Studienteilnehmer gab es:

  • Biontech: initial 44000 Menschen, Moderna ca. 30000 Menschen
  • Studien wurden nie unterbrochen. Keine schweren NW.

 

Was ist mit Frühschäden?

  • Es finden Massenimpfungen statt, bedeutet: in kurzer Zeit sind weltweit Millionen von Menschen geimpft worden – dann müssten auch sehr seltene NW bereits jetzt auffallen.
  • Studie: Anaphylaxie Rate: 1,89 Mio Impfungen gab es 175 Zwischenfälle – davon sind 21 echte Anaphylaxie (11:1.000.000), davon bei allen Patienten 17 mit allergischen Reaktionen, 7 der 21 hatten eine Anaphylaxie – im Schnitt 13 min nach Impfung. Keine fatalen Verläufe. Extrem seltene NW – die im Übrigen bei allen Impfungen auftreten.

 

Was ist mit Langzeitschäden?

  • Es sind bis heute bei KEINER Impfung Langzeitschäden bekannt. Vielmehr werden frühe NW erst spät entdeckt. Beispiel Narkolepsie nach Pandemix, Reaktion auf das „Adjuvans“ des Impfstoffs denkbar. Hier auch kein echter „Spätschaden“, sondern früh auftretende NW, die aber aufgrund der relativ geringen Impfrate erst nach 1-2 Jahren mit der Impfung in Zusammenhang gebracht wurde. Bis heute nicht kausal bewiesen.

 

Was ist mit Autoimmunerkrankungen durch die Impfung?

  • Prinzipiell denkbar bei Menschen, die eine autoimmune Potenz haben, das gibt es aber auch bei allen anderen Impfungen. Nicht vergessen: COVID Erkrankung löst nicht selten Autoimmunprozesse aus, die das Krankheitsbild bestimmen!

 

Wie kommt die Aussage „95% Wirksamkeit“ zu Stande?

  • Studie: Zwei Gruppen – eine mit Impfung, eine mit Placebo – „doppelblind“ – dann erfolgt regelmäßig ein PCR Test auf SARS CoV2, es wird geschaut, wie viele Menschen trotz Impfung eine Infektion bekamen. So entsteht der Wert. Vergleich: Infuenza Impfung hat ca. 70% aufgrund des „Antigenshifts“ des Infuenzavirus

Nein!

Gegen Grippe impfen ist trotzdem auf jeden Fall sinnvoll. Auch in der Saison 2022/2023.

Wie blöd wäre es, eine Influenza und auch eine Coronainfektion parallel zu bekommen? Besser nicht.

Offenbar helfen Masken sehr gut gegen die Infektion mit dem Influenza Virus. In HH wurden 2021/2022 wieder sehr wenig bestätigte Influenzafälle festgestellt.

Bite zu Hause einen Covid Schnelltest machen und dann um 8.00 Uhr morgens mit Wartezeit in die Praxis.  Dann ist unsere Notfallsprechstunde. Nach 9:00 Uhr werden nur noch im Einzelfall Menschen ohne Termin untersucht – dann sind die Terminpatienten dran.

Wenn sie sich fiebrig fühlen, messen sie bitte ihre Temperatur (am besten rektal). So ist es uns möglich, die Dringlichkeit einzuschätzen.

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen sie den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117.

Die nächste Notfallpraxis finden jetzt im Bundeswehrkrankenhaus in der Lesserstrasse 180 in 22049 Hamburg

Folgende Notaufnahmen in der Nähe haben eine 24h Bereitschaft:

Amalie Sieveking Krankenhaus,

AK Wandsbek,

Bundeswehrkrankenhaus

Marienkrankenhaus Hamburg

In dringenden Notfällen wenden sie sich bitte an die Feuerwehr unter 112.

Wenn sie auch für das Wochenende eine Krankmeldung benötigen, melden sie sich bitte Anfang der Woche in der Praxis.

(Fast) Ganz einfach – Ihr Weg zur Reha

Schritt 1: Habe ich Anspruch auf eine medizinische Rehabilition?

Das ist das Gesetz: Eine Rehabilitation ist für jeden, der sozialversichert ist, gutes Recht! Nämlich das Recht auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Schritt 2: Was muss ich tun, um eine Reha zu beantragen?

Definieren Sie zunächst , warum Sie eine Rehabilition durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll sie am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit uns. Wir können Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.

Schritt 3: Was muss ich bei der Wahl meiner Klinik beachten?

Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Wo möchte ich meine Reha machen, in den Bergen, am Meer oder besser doch in der Nähe? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?

Schritt 4: Wie stellt man einen Antrag auf Reha und wer bezahlt?

Sie müssen Ihre Reha zusammen mit uns beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht von uns ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlußheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

Schritt 5: Darf ich meine Wunsch-Klinik frei wählen?

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, “den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen.

Schritt 6: Wird mein Antrag genehmigt oder nicht?

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!

Dies ist oft eine Notfalluntersuchung zum Beispiel bei dem Verdacht auf einen Harnwegsinfekt oder einen Nierenstein. Sie liegen auf dem Rücken, Nieren und Bauch sind frei on Kleidung, die Untersuchung findet in einem der Sonoräume statt.-

Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert ca. 10 Minuten. Bitte fragen sie die Mitarbeiterinnen, ob sie mit voller oder leerer Blase untersucht werden sollen – also vor dem Gang zur Toilette 🙂

Die Untersuchung ist schmerzfrei, strahlungsfrei und dauert ca 15-20 Minuten. Bitte kommen sie nüchtern – d.h. ohne gegessen zu haben – zur Untersuchung. Ihre Dauermedikation dürfen sie mit einem Glas Wasser einnehmen.