…dann kommen Sie morgens um 8.00Uhr mit Wartezeit in die Praxis, schildern der aufnehmenden MFA möglichst genau ihre Symptome und dann werden wir Sie am geglichen Tag abhören, evtl Blut abnehmen, falls nötig Ihre Lunge mit Ultraschall untersuchen und ggf falls erforderlich zum Röntgen der Lunge schicken.

Bis dahin: in diesem kurzen Beitrag der NDR VISITE gibt es die besten Infos bei Husten und Schnupfen!

Die Impfstoffe von Biotech und Moderna sind nun ab dem 12. Lebensjahr zugelassen (in anderer Dosis auch schon ab 5. Lj). Es gibt aber inzwischen eine generelle Impfempfehlung von der Stiko. Aufgrund der gering erhöhten NW von (harmlosen) Herzmuskelentzündungen nach Moderna Impfung bei jungen Männern / männlichen Jugendlichen werden diese bei uns nur mit dem Impfstoff von Biotech versorgt.

Wir impfen auch Kinder aus Risikofamilien, Kinder mit Lungen- oder Autoimmunerkrankungen.

Wir impfen nur mit Einwilligung der Eltern und des zu impfenden Jugendlichen Menschen zwischen 12 und 18 Jahren.

Bei uns: alle Menschen über 12 Jahre!

Für fast alle Menschen sind die mRNA Impfstoffe hervorragend geeignet und bietet einen sehr guten Schutz nach sehr kurzer Zeit vor schweren Verläufen und sind gut verträglich.

Gar nicht so einfach zu beantworten.

Folgendes ist klar: In Deutschland gehören mindestens 21,9 Mio Menschen zu den Risikogruppen. Deswegen ist übrigens die manchmal geäußerte Idee  „…vor allem die Risikogruppen zu schützen…“ ziemlich sinnfrei – denn wenn mehr als jeder vierte zu einer Risikogruppe gehört, ist das schlicht nicht möglich.

Hier eine Aufstellung der amerikanischen CDC für Menschen mit einer hohen Evidenz für einen schweren Verlauf von COVID –  vermutlich werden sich die deutschen Richtlinien daran anlehnen:

  • Menschen mit einer bestehenden Krebserkrankung
  • Menschen mit einer Immunsuppression aufgrund einer Medikation (zum Beispiel bei Rheuma)
  • Menschen mit einer chronischen Niereninsuffizienz /Dialyse
  • Menschen mit einer COPD
  • Menschen mit KHK
  • Menschen mit einer Herzmuskelschwäche
  • Menschen mit einem BMI > 30
  • langjährige starke Raucher
  • Menschen nach einer Organtransplantation
  • Menschen mit einem Diabetes mellitus Typ 2b
  • Schwangere vor allem über 35 Jahren.

 

(Fast) Ganz einfach – Ihr Weg zur Reha

Schritt 1: Habe ich Anspruch auf eine medizinische Rehabilition?

Das ist das Gesetz: Eine Rehabilitation ist für jeden, der sozialversichert ist, gutes Recht! Nämlich das Recht auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Schritt 2: Was muss ich tun, um eine Reha zu beantragen?

Definieren Sie zunächst , warum Sie eine Rehabilition durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll sie am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit uns. Wir können Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.

Schritt 3: Was muss ich bei der Wahl meiner Klinik beachten?

Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Wo möchte ich meine Reha machen, in den Bergen, am Meer oder besser doch in der Nähe? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?

Schritt 4: Wie stellt man einen Antrag auf Reha und wer bezahlt?

Sie müssen Ihre Reha zusammen mit uns beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht von uns ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlußheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

Schritt 5: Darf ich meine Wunsch-Klinik frei wählen?

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, “den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen.

Schritt 6: Wird mein Antrag genehmigt oder nicht?

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!

Alles!

Wie geht das?

Wir sind als hausärztliche Internisten (also Fachärzte für Innere Medizin) niedergelassen.

Unser Angebot: Hausärztliche Versorgung mit internistischer Kompetenz.

Ungern. Seit es keine Praxisgebühr mehr gibt, ist dies prinzipiell möglich, birgt aber einige Nachteile.

Grundsätzlich dürfen Sie uns zu allen gesundheitlichen Problemen ansprechen. Wir sind ja schließlich ihre Hausarztpraxis. Außnahmen sind Früherkennung beim Gynäkologen, Urologen oder Augenarzt.

Mit Überweisungsschein formulieren wir für die Kollegen spezielle Fragestellungen bezüglich ihrer Beschwerden und können ggf. Unterlagen beilegen. Außerdem sind nur so die fachärztlichen Kollegen verpflichtet, uns einen Bericht zu schicken.

Wir beraten sie, welche Fachrichtung zu Ihren Beschwerden passt, und sind ggf. bei der Terminanfrage behilflich. Vertrauen Sie unserer Einschätzung. Im besten Fall können wir für Sie das Problem lösen. Andernfalls unterstützen wir sie gern. So tragen alle dazu bei, dass unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden, die Wartezeit bei fachärztlichen Kollegen nicht weiter ansteigt, und sie nicht mit Ihren Beschwerden eine unpassende Fachrichtung konsultieren.

Und: durch den Arzbrief des Kollegen sind wir immer im Bilde, was an Diagnostik und Therapie erfolgt ist.

 

Rufen sie bitte in der Praxis an und schildern sie der aufnehmenden MFA ihre Beschwerden. Sie wird Ihnen einen schnellen Notfalltermin bei uns ermöglichen. Alternativ können sie uns auch eine Mail schreiben.

Typische Symptome können Brennen beim Wasserlassen sein, aber auch Unterbauchschmerzen, Rückenschmerzen, Blut im Urin und Fieber (bitte unbedingt messen!). Auch eine plötzliche Inkontinenz können auf einen Infekt der Harnwege hinweisen.

Alle derartigen Symptome gehören am Tag des Auftretens abgeklärt! Sollten Sie am Wochenende erkranken, begeben sie sich bitte in eine der Notfallpraxen oder evtl. in eine Krankenhausambulanz. Die Adressen finden sie am roten NOTFALL Button auf der Startseite.