(Fast) Ganz einfach – Ihr Weg zur Reha
FAQ
Grundsätzlich gilt eine FFP2 Masken Pflicht in der Praxis (Hamburger Infektionsschutzverordnung). Menschen ohne eine derartige Maske dürfen die Praxis nicht betreten. Insbesondere sind Masken mit einem Außenventil nicht erlaubt.
Wir haben in Stoßzeiten einen sehr freundlichen Sicherheitsmitarbeiter, der sehr genau darauf achtet, dass niemand mit Symptomen, die zu einer Coronainfektion passen könnten, die Praxis betritt. Zudem überwacht und regelt er die Lüftungsmaßnahmen im Wartezimmer! Wir versuchen so, das Risiko für Sie und uns zu minimieren.
Sollten Sie einen Infekt haben, kommen Sie bitte NICHT ohne negativen Schnelltest in die Praxis. Dieser ist mitzubringen. Wir führen KEINE Schnelltests durch.
Alle Kontaktflächen werden regelmäßig und mehrfach am Tag desinfiziert.
Im Wartezimmer wird alle 20 min. gelüftet, zudem sorgt ein modernes Phillips Luftreinigungsgerät für gutes Klima.
Alle MFA und Ärzte tragen FFP 2 Masken (leicht zu erkennen an dem tollen Abdruck im Gesicht…)
Eine kurze Sicherheit, nicht infektiös zu sein. Quasi eine „Momentaufnahme“, die Gewissheit 8-16 Stunden niemanden anstecken zu können.
Spätestens am nächsten Tag ist der Test wertlos. Sollten Sie mit Infekt in die Praxis kommen, macht es Sinn, vorher einen tagesaktuellen Schnelltest zu machen.
Das ist eine auch sinnvolle Möglichkeit, zum Beispiel Angehörige im Krankenhaus gefahrlos besuchen zu können. Oder Omi im Pflegeheim. Oder für dringende Behördentermine…
Wir machen keine qualifizierten Schnelltests mehr und auch keine täglichen PCR Testungen.
Dummerweise vor allem schon bevor man weiß, dass man krank wird. Ca. 1-2- Tage vorher. Das machen einige Viren so. So kann sich das Virus vermehren, wenn der Wirt noch ahnungslos durchs Leben rennt und andere ansteckt. Total clever aus Sicht des Virus.
Dann so ca. 7 Tage. Danach kann man noch Virusbestandteile im Abstrich nachweisen, diese „Virusbruchstücke“ können aber kaum noch andere Zellen infizieren.
Sind Sie mehrfach geimpft – am besten mindestens dreifach – ist man deutlich kürzer ansteckend: irgenwo zwischen 3 bis maximal 5 Tage. Daher betrug die Quarantänezeit zuletzt nur noch 5 Tage. Aufgrund einer inzwischen sehr guten Impflage in Deutschland ist die Quarantäne aufgehoben – aber natürlich nicht sinnlos. Wer also einen positiven Schnelltest hat, bleibt noch immer am besten zu Hause, mailt uns wegen einer Krankmeldung für den Arbeitgeber und kuriert sich aus.
Nein, nicht mehr. PCR Tests sind nur noch in Einzelfällen nötig und sinnvoll. Dies entscheiden ausschließlich die Ärzte.
Wenn Sie den Verdacht auf eine Coroanvirusinfektion haben kommen Sie bitte nicht in die Praxis, sondern buchen online einen Termin in einem der offiziellen Testzentren oder machen einen Schnelltest zu Hause.
Wir wollen noch immer nicht zwingend nötige Kontakte reduzieren.
Wir benötigen aber Ihre Versichertenkarte wieder. Wenn sie Überweisungen, Rezepte oder Verordnungen häuslicher Krankenpflege benötigen, dann fordern Sie diese bitte auf dem Anrufbeantworter der Rezept-Hotline (Tel. 040 6697 7873) oder per Mail über anmeldung@praxis-rahlstedt.de an. Schicken sie bitte die KK Karte in die Praxis, legen einen frankierten Rückumschlag bei, oder werfen alles in unseren Briefkasten.
Wenn sie die KK Karte mit der Post und RÜCKUMSCHLAG in die Praxis schicken:
Wichtig: Spätestens 48 Stunden später werden dann ihre Unterlagen per Post oder per Fax verschickt. Sie brauchen dann nicht zum Abholen in die Praxis kommen.
Beispiel: Im optimalen Fall ist Ihre Karte bei uns schon eingelesen. Sie schicken Sie uns eine Mail über das benötigte Rezept, verraten uns, an welche der im Zentrum Rahlstedts liegenden Apotheken das Rezept gefaxt werden soll, und dann können Sie am übernächsten Tag ihr Medikament direkt dort in der Apotheke abholen. Der Weg in unsere Praxis ist nicht notwendig. Aus organisatorischen Gründen können wir die Rezepte nur an die Apotheken im direkten Zentrum Rahlstedts senden.
Befundbesprechung erfolgter fachärztlicher Untersuchungen oder Laborwertbesprechungen finden am Telefon oder per Mail statt. Auch dies ist kein dringender Grund in die Praxis zu kommen. Sollten Sie sich ernsthaft krank fühlen, aus dem Krankenhaus entlassen worden sein, Bauchschmerzen oder hohes Fieber haben, dann rufen Sie bitte zuerst in der Praxis an oder schreiben eine Mail, wir terminieren Sie dann schnellstmöglich.
Bite zu Hause einen Covid Schnelltest machen und dann um 8.00 Uhr morgens mit Wartezeit in die Praxis. Dann ist unsere Notfallsprechstunde. Nach 9:00 Uhr werden nur noch im Einzelfall Menschen ohne Termin untersucht – dann sind die Terminpatienten dran.
Wenn sie sich fiebrig fühlen, messen sie bitte ihre Temperatur (am besten rektal). So ist es uns möglich, die Dringlichkeit einzuschätzen.
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen sie den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117.
Die nächste Notfallpraxis finden jetzt im Bundeswehrkrankenhaus in der Lesserstrasse 180 in 22049 Hamburg
Folgende Notaufnahmen in der Nähe haben eine 24h Bereitschaft:
In dringenden Notfällen wenden sie sich bitte an die Feuerwehr unter 112.
Wenn sie auch für das Wochenende eine Krankmeldung benötigen, melden sie sich bitte Anfang der Woche in der Praxis.
Das ist das Gesetz: Eine Rehabilitation ist für jeden, der sozialversichert ist, gutes Recht! Nämlich das Recht auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.
Definieren Sie zunächst , warum Sie eine Rehabilition durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll sie am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit uns. Wir können Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.
Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Wo möchte ich meine Reha machen, in den Bergen, am Meer oder besser doch in der Nähe? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?
Sie müssen Ihre Reha zusammen mit uns beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht von uns ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlußheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.
Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, “den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen.
Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!