(Fast) Ganz einfach – Ihr Weg zur Reha

Schritt 1: Habe ich Anspruch auf eine medizinische Rehabilition?

Das ist das Gesetz: Eine Rehabilitation ist für jeden, der sozialversichert ist, gutes Recht! Nämlich das Recht auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Schritt 2: Was muss ich tun, um eine Reha zu beantragen?

Definieren Sie zunächst , warum Sie eine Rehabilition durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll sie am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit uns. Wir können Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.

Schritt 3: Was muss ich bei der Wahl meiner Klinik beachten?

Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Wo möchte ich meine Reha machen, in den Bergen, am Meer oder besser doch in der Nähe? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?

Schritt 4: Wie stellt man einen Antrag auf Reha und wer bezahlt?

Sie müssen Ihre Reha zusammen mit uns beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht von uns ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlußheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

Schritt 5: Darf ich meine Wunsch-Klinik frei wählen?

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, “den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen.

Schritt 6: Wird mein Antrag genehmigt oder nicht?

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!

Indem Sie die Früherkennungsuntersuchungen bei uns wahrnehmen. Im Rahmen dieses „Check up“ füllen wir auch ihr Bonusheft aus.

 

Was ist das eigentlich?

Einige Krankenkassen geben sogenannte Bonushefte aus, die z.B. durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen, einen vollständigen  Impfausweis, die regelmäßige Zahnreinigung oder auch einen in der Norm befindlichen BMI und / oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein belohnen.

Ja, das hilft uns sogar. Wir können ihre Rezeptwünsche (für Ihre Dauermedikation) und Überweisungen vorbereiten.

48 Stunden nach Ihrem Auftrag sind Ihre Unterlagen in der Praxis abholbereit und / oder ihre Rezept als eRezept auf ihrer Karte verfügbar.

UNSERE REZEPTHOTLINE: 040 6697 7873

Sie haben kein Telefon zur Hand? Dann einfach online bestellen:

ONLINE REZEPTBESTELLUNG

Achtung: Es muss dazu die aktuelle und gültige Versicherungskarte bei uns eingelesen sein.

Denken sie also bitte daran, am Anfang der Abrechnungsquartale (Januar, April, Juli und Oktober) Ihre Karte bei uns einlesen zu lassen.

Prinzipiell Ja.

Bitte melden sie sich telefonisch an und schildern sie der aufnehmenden MFA die Symptome so genau wie möglich.

Wenn sie sich fiebrig fühlen, messen sie bitte ihre Temperatur (am besten rektal). So ist es uns möglich, die Dringlichkeit einzuschätzen und Ihnen mitzuteilen, wann wir uns um sie kümmern können.

Hierzu benötigen sie einen Termin.

Wir brauchen von Ihnen die Information, was genau Ihrem Arbeitgeber bescheinigt werden soll. Danach richtet sich unsere Aufwand und auch die Kosten.

Für ein einfaches Gesundheitszeugnis müssen und werden wir sie körperlich untersuchen, Blutdruck und Puls messen, Ihren Urin untersuchen und Ihren Blutzucker messen. Dies ist das Minimalprogramm.

Eventuell werden weitere Untersuchungen erforderlich, z.B. wenn entzündliche oder ansteckende Erkrankungen ausgeschlossen werden sollen.

Atteste sind keine Leistungen der Krankenkasse und immer kostenpflichtig. Üblich sind etwas 30,-€ zuzüglich der Laborkosten.

Bitte rufen sie in der Praxis an und schildern sie der aufnehmenden MFA genau, wofür sie das Attest brauchen und was attestiert werden soll. Meist können wir Ihnen am Telefon bereits mitteilen, ob wir das von Ihnen gewünschte Attest ausstellen dürfen und können.

Alle Atteste sind kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach unserem Aufwand und liegen meist zwischen 10.-€ und 40,-€.

Grundsätzlich stellen wir keine Atteste aus, die ein Fernbleiben in einer gerichtlichen Auseinandersetzung entschuldigen sollen.

Jungendgesundheitsuntersuchungen (kurz JGU) sind Teil der gesetzlichen Früherkennung für junge Menschen zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr. Die Untersuchung ist kostenfrei.

Ruf also bitte in der Praxis an und vereinbare einen Termin, gerne nachmittags nach der Schule. Du kannst alleine kommen oder in Begleitung deiner Mutter oder deines Vaters. Bring bitte deinen Impfausweis mit.

Was passiert eigentlich? Vor allem fragen wir dich aus. Zu deinem derzeitigen Gesundheitszustand, deiner schulischen Laufbahn, Verletzungen, Operationen und Erkrankungen in deiner Familie (z.B. Allergien). Und auch zu deiner Einstellung zum Alkohol, und zum Rauchen. Wir prüfen deinen Impfausweis.

Es folgt eine körperliche Untersuchung. Du musst Dich dazu nicht ganz ausziehen. Wir messen deine Größe und dein Gewicht. Eine Blutuntersuchung ist fast nie erforderlich! Sollten wir feststellen, dass eine Impfung fehlt, müssen wir das nicht am Tag der Untersuchung nachholen, das geht auch an einem anderen Tag. Das kannst Du entscheiden.

Vor allem ist uns wichtig, dass Du uns kennenlernst. Wir möchten vor allem, dass Du in Zukunft angstfrei in unsere Praxis kommst, solltest Du mal krank sein und Hilfe benötigen.

Auf jeden Fall bei uns anrufen! Wir können die Schwere ihrer Erkrankung einschätzen und alles weitere organisieren: z.B. eine telefonische Beratung und die Verordnung und Lieferung von Medikamenten, einen Hausbesuch durch unsere VERAH oder einen der Ärzte. Brauchen sie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber, schaffen es aber nicht zu uns? Auch dafür finden wir eine Lösung, die AU wird ja inzwischen online übertragen und Sie benötigen kein Formular mehr 🙂