(Fast) Ganz einfach – Ihr Weg zur Reha

Schritt 1: Habe ich Anspruch auf eine medizinische Rehabilition?

Das ist das Gesetz: Eine Rehabilitation ist für jeden, der sozialversichert ist, gutes Recht! Nämlich das Recht auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Schritt 2: Was muss ich tun, um eine Reha zu beantragen?

Definieren Sie zunächst , warum Sie eine Rehabilition durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll sie am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit uns. Wir können Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.

Schritt 3: Was muss ich bei der Wahl meiner Klinik beachten?

Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Wo möchte ich meine Reha machen, in den Bergen, am Meer oder besser doch in der Nähe? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?

Schritt 4: Wie stellt man einen Antrag auf Reha und wer bezahlt?

Sie müssen Ihre Reha zusammen mit uns beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht von uns ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlußheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

Schritt 5: Darf ich meine Wunsch-Klinik frei wählen?

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, “den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen.

Schritt 6: Wird mein Antrag genehmigt oder nicht?

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!

Die richtigen Impfungen zur richtigen Zeit zu veranlassen bedarf einer umfassenden Analyse der vorhandenen Vorimpfungen und des Gesundheitszustandes des Impflings. Unser Team verfügt mit Frau Buchholz und Frau Behrensmeyer über zwei ausgebildete Impfassistentinnen!

Bitte vereinbaren sie einen Termin per Mail für einen Reiseimpfberatung (diese ist übrigens KEINE Leistung der gesetzlichen Krankenkasse) und auch für die nötigen Standardimpfungen. Die Empfehlungen des RKI finden sie hier!

Impfungen gegen Influenza erfolgen IMMER ohne Termin. Reinkommen, drankommen 🙂

Ohne Ihre Versicherungskarte können wir keinerlei Leistungen für sie erbringen – keine Untersuchung, kein Rezept, keine Überweisung. Bitte haben sie dafür Verständnis.

AUSNAHME:

Während der CORONA PANDEMIE! Dann machen wir fast alles auch ohne Versichertenkarte.

Ansonsten ist die einzige Ausnahme ist ein akut lebensbedrohlicher Notfall.

Ja, das hilft uns sogar. Wir können ihre Rezeptwünsche (für Ihre Dauermedikation) und Überweisungen vorbereiten.

24 Stunden nach Ihrem Auftrag sind Ihre Unterlagen in der Praxis abholbereit.

UNSERE REZEPTHOTLINE: 040 6697 7873

Sie haben kein Telefon zur Hand? Dann einfach online bestellen:

ONLINE REZEPTBESTELLUNG

Achtung: Es muss dazu die aktuelle und gültige Versicherungskarte bei uns eingelesen sein.

Denken sie also bitte daran, am Anfang der Abrechnungsquartale (Januar, April, Juli und Oktober) Ihre Karte bei uns einlesen zu lassen.

Nicht während der Sprechstunde, dann versorgen wir die Patienten in der Praxis.

Teilen sie bitte Ihr Anliegen der aufnehmenden MFA mit, sie kann Ihnen bestimmt weiterhelfen :).

Sollte ein Rückruf durch einen der Ärzte notwendig werden, wird Ihre Frage oder Ihr Anliegen aufgenommen und in die Rückrufliste des Ihres Arztes eingetragen. Die Rückrufe erfolgen dann je nach Dringlichkeit und meist am selben Tag am Ende der Sprechstunde.

Standardimpfungen sind jederzeit möglich, für gesetzlich versicherte haben wir die Impfstoffe vorrätig.

Sind sie privatversichert, benötigen sie von uns ein Rezept. Alle umliegenden Apotheken haben die Standardimpfstoffe vorrätig.

Sie wollen die Welt bereisen und fragen sich, welche Impfungen für sie sinnvoll sind? Dann machen sie doch einen Termin mit unseren zertifizierten Impfassistentinnen Frau Buchholz oder Frau Timm zu einer Reiseimpfberatung.

Bringen sie bitte Ihre Krankenkassenkarte und die Überweisung mit, die Ihnen Ihr Hausarzt oder der überweisende Facharzt mitgegeben hat.

Rufen sie bitte kurz in der Praxis an, und erfragen einen Termin.

Bei dem Verdacht auf eine Thrombose ist die schnellstmögliche Abklärung erforderlich. Wir versuchen am gleichen Tag eine Untersuchung zu ermöglichen.

Und. Sie brauchen nicht nüchtern zur Untersuchung kommen.

Bringen sie bitte Ihre Krankenkassenkarte und die Überweisung mit, die Ihnen Ihr Hausarzt mitgegeben hat. Sollten sie aktuelle Laborwerte oder andere Unterlagen ihre Schilddrüse betreffend haben, bringen sie diese bitte mit.

Rufen sie bitte in der Praxis an, und erfragen einen Termin.

Die Sonographie dauert etwa 10 Minuten.

Und: Sie brauchen nicht nüchtern zur Untersuchung kommen.