Ich möchte eine Reha beantragen. Wie geht das?

(Fast) Ganz einfach – Ihr Weg zur Reha

Schritt 1: Habe ich Anspruch auf eine medizinische Rehabilition?

Das ist das Gesetz: Eine Rehabilitation ist für jeden, der sozialversichert ist, gutes Recht! Nämlich das Recht auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Schritt 2: Was muss ich tun, um eine Reha zu beantragen?

Definieren Sie zunächst , warum Sie eine Rehabilition durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll sie am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit uns. Wir können Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.

Schritt 3: Was muss ich bei der Wahl meiner Klinik beachten?

Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Wo möchte ich meine Reha machen, in den Bergen, am Meer oder besser doch in der Nähe? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?

Schritt 4: Wie stellt man einen Antrag auf Reha und wer bezahlt?

Sie müssen Ihre Reha zusammen mit uns beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht von uns ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlußheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

Schritt 5: Darf ich meine Wunsch-Klinik frei wählen?

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, “den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen.

Schritt 6: Wird mein Antrag genehmigt oder nicht?

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!